Kinder- und Jugendhilfe Möhnesee e. V.
Kinder- und Jugendhilfe Möhnesee e. V.

Hilfen nach §§ 27; 35; 35a; 41; 42 und 42a SGB VIII

Wir bieten ein maßgeschneidertes, flexibeles Hilfeangebot im Bereich der §§ 27; 35a; 41; 42 und 42a SGB VIII.

 

Zum Einen stellen wir zwei Plätze in Kooperation mit dem  SPLG- Sprungbrett, unter der Leitung von Frau Uhl, zur Verfügung. Sie bietet Heranwachsenden und Jugendlichen ab ca. 16 Jahren die Möglichkeit, sich in einem betreuten, aber dennoch von großer Eigenverantwortung getragenen Rahmen auf ein selbständiges Leben vorzubereiten.

 

Die Jugendlichen und Heranwachsenden leben dort in zwei Appartements - jeweils mit einer Küche ausgestattet - immer mit dem Ziel der Verselbständigung.

Mit der jeweils individuell notwendigen Unterstützung durch die im Haus lebende Pädagogin, werden sie schrittweise auf ein eigenständiges Leben vorbereitet.

 

Zum Anderen bieten wir individuell angepasste Hilfen im ambulanten Bereich. Diese können sich auf die Nachbetreuung von Jugendlichen und Heranwachsenden beziehen, aber auch Sonderbetreuungsformen beinhalten, wie z.B. die individuelle Einzelbetreuung eines/ einer Jugendlichen oder Kindes.

 

Hierbei verweisen wir nicht nur auf unsere, seit 1995 erworbene Sachkompetenz im klassisch pädagogischen Bereich, sondern auch auf unsere Erfahrung im Bereich mit unbegleiteten, minderjährigen Flüchlingen. Seit 2012 befassen wir uns intensiv mit dieser Thematik.

 

Hier finden sie uns

Kinder- und Jugendhilfe Möhnesee e. V.
Brüggering 7
59494 Soest

Kontakt

Rufen sie einfach an unter:

 

02921 3471080

 

oder nutzen sie unser Kontaktformular.